Ihr Verkaufstipp lohnt sich
Sie kennen eine Immobilie, die verkauft werden soll?
Sie haben von Freunden, Bekannten oder Nachbarn gehört, dass ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück im Landkreis Lörrach den Besitzer wechseln soll? Dann haben Sie vielleicht einen wertvollen Tipp für uns - und für Ihren Tipp bedanken wir uns mit bei Ihnen mit einer Tippgeberprovision!
Ob Nachbar, Bekannter oder Verwandter: Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die demnächst verkauft werden soll, freuen wir uns über Ihre Empfehlung.
Ob Nachbar, Bekannter oder Verwandter: Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die demnächst verkauft werden soll, freuen wir uns über Ihre Empfehlung.
So einfach funktioniert es
1. Sie geben uns Ihren Tipp.
Teilen Sie uns mit, welche Immobilie oder welches Grundstück möglicherweise zum Verkauf steht.
2. Wir prüfen Ihren Hinweis.
Wir schauen zunächst, ob uns die Immobilie bereits bekannt ist oder bereits öffentlich zum Verkauf angeboten wird.
3. Wir bestätigen Sie als Tippgeber.
Wenn Ihr Tipp für uns neu ist und die Voraussetzungen erfüllt sind, vereinbaren und bestätigen wir Ihre Tippgeberprovision.
4. Wir kümmern uns um den Rest.
Wir nehmen Kontakt zum Eigentümer auf und besprechen die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit.
5. Erfolgreich vermittelt?
Kommt es aufgrund Ihres Tipps zu einem Maklerauftrag und vermitteln wir die Immobilie anschließend erfolgreich, erhalten Sie die
Tippgeberprovision bemessen am entsprechenden Objekt.
Tippgeberprovision bemessen am entsprechenden Objekt.
Wichtig: Erst der Tipp, dann der Kontakt
Damit wir Ihren Tipp berücksichtigen können, muss die Tippgeberprovision vor oder spätestens bei der Bekanntgabe Ihrer Empfehlung ausdrücklich mit uns vereinbart und bestätigt werden.
Wichtig ist außerdem, dass die Immobilie uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist und noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten wird - beispielsweise über Immobilienportale, Zeitungsanzeigen oder Verkaufsschilder.
Melden Sie sich deshalb unbedingt bevor der Eigentümer mit uns Kontakt aufnimmt.
Wird Ihr Provisionsanspruch erst nach Abschluss eines Maklervertrags oder sogar nach erfolgreicher Vermittlung mitgeteilt, können wir den Tipp leider nicht mehr berücksichtigen.
Wichtig ist außerdem, dass die Immobilie uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist und noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten wird - beispielsweise über Immobilienportale, Zeitungsanzeigen oder Verkaufsschilder.
Melden Sie sich deshalb unbedingt bevor der Eigentümer mit uns Kontakt aufnimmt.
Wird Ihr Provisionsanspruch erst nach Abschluss eines Maklervertrags oder sogar nach erfolgreicher Vermittlung mitgeteilt, können wir den Tipp leider nicht mehr berücksichtigen.
Darf der Eigentümer mit mir verwandt sein?
Natürlich!
Der Eigentümer kann ein Freund, Bekannter, Nachbar oder auch ein Verwandter von Ihnen sein. Entscheidend ist lediglich, dass die Immobilie die genannten Voraussetzungen erfüllt und Sie uns Ihren Tipp rechtzeitig mitteilen.
Der Eigentümer kann ein Freund, Bekannter, Nachbar oder auch ein Verwandter von Ihnen sein. Entscheidend ist lediglich, dass die Immobilie die genannten Voraussetzungen erfüllt und Sie uns Ihren Tipp rechtzeitig mitteilen.
Was passiert nach Ihrem Tipp?
Nach Eingang Ihrer Empfehlung prüfen wir zunächst, ob uns die Immobilie bereits bekannt ist oder ob sie schon öffentlich angeboten wird.
Ist dies nicht der Fall, nehmen wir Kontakt zum Eigentümer auf und vereinbaren - sofern möglich - einen persönlichen Gesprächstermin.
Kommt anschließend ein Maklervertrag zustande, beginnt die Vermarktung. Wird die Immobilie erfolgreich durch Lehmann Immobilien vermittelt, erhalten Sie Ihre zuvor vereinbarte Tippgeberprovision.
Ihr Tipp kann sich also doppelt lohnen: Sie helfen einem Eigentümer, den richtigen Ansprechpartner zu finden - und werden dafür belohnt.
Ist dies nicht der Fall, nehmen wir Kontakt zum Eigentümer auf und vereinbaren - sofern möglich - einen persönlichen Gesprächstermin.
Kommt anschließend ein Maklervertrag zustande, beginnt die Vermarktung. Wird die Immobilie erfolgreich durch Lehmann Immobilien vermittelt, erhalten Sie Ihre zuvor vereinbarte Tippgeberprovision.
Ihr Tipp kann sich also doppelt lohnen: Sie helfen einem Eigentümer, den richtigen Ansprechpartner zu finden - und werden dafür belohnt.
Augen auf - Verkaufsabsichten erkennen
Manchmal ist es offensichtlich, dass eine Immobilie verkauft werden soll. Vielleicht erzählt Ihnen ein Nachbar davon oder ein Bekannter bittet Sie um Rat.
Manchmal gibt es aber auch Hinweise, die darauf hindeuten, dass ein Verkauf geplant sein könnte:
Manchmal gibt es aber auch Hinweise, die darauf hindeuten, dass ein Verkauf geplant sein könnte:
- Ein Haus oder eine Wohnung steht längere Zeit leer.
- Ein Briefkasten wird über längere Zeit nicht geleert.
- Fenster einer Immobilie bleiben dauerhaft leer oder ungenutzt.
- An einer Immobilie finden Vermessungsarbeiten statt.
- Ein Haus oder Grundstück wird plötzlich gepflegt, geräumt oder für eine Übergabe vorbereitet.
- Ein Nachbar oder Vermieter erwähnt einen geplanten Verkauf.
- Im Winter wird auf einem Grundstück über längere Zeit kein Schnee geräumt.
Wichtig: Solche Anzeichen sind natürlich kein sicherer Beweis für eine Verkaufsabsicht. Am besten fragen Sie freundlich nach oder geben uns den Hinweis nur dann weiter, wenn Sie tatsächlich von einer geplanten Verkaufsabsicht wissen.
